Satzung

Die Satzung des Vereins

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Satzung des Vereins VIEZSTRASSE e.V.

Ansprechpartner:
Vorsitzender Wolfgang Schmitt
Saarmühlenstraße 57 | 66663 Merzig-Menningen
T 06861 / 939 36 74 | info@viezstrasse.de
www.viezstrasse.de

 

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „VIEZSTRASSE e.V.“ und ist unter VR 1051 im Vereinsregister beim Amtsgericht Merzig eingetragen.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in 66663 Merzig.

§ 2 Zweck, Aufgaben

(a) die Förderung, Koordination und Durchführung von Maßnahmen, die der wirtschaftlichen, kulturellen und landschaftlichen Weiterentwicklung des Saargaus dienlich sind. Hierzu zählen insbesondere die Erhaltung der Streuobstwiesen sowie die Gestaltung der Viezstraße und des Viez-Rad- und Wanderweges.

(b) die Schaffung eines attraktiven, über die Grenzen des Saargaus hinaus ausstrahlenden Impulsgebers zur Förderung des sanften Tourismus. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Vitalisierung des für die Saargau-Region typischen Landschaftsbildes und die Vermeidung einer Überbeanspruchung durch starke Bebauung und Verkehrsbelastung.

(c) die Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen mit gleichartiger Zielsetzung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Vorgenannte Zwecke des Vereins und die sich daraus stellenden Aufgaben verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar in gemeinnützigem Sinne.

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die sich im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke betätigen will.

(2) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Auflösung oder Austritt.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Zwecke und Ziele des Vereins nach besten Kräften zu wahren.

(4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitglieder zahlen Jahresbeiträge. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Kassierer und einem Schriftführer. Die Anzahl der Beisitzer/innen wird anlässlich der Mitgliederversammlungen jeweils neu bestimmt.

Die Vorstandsmitglieder werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende und die Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

§ 8 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.

Die Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnung. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit drei Vierteln der anwesenden Stimmen.

Über Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.

§ 9 Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer. Diese prüfen die Vereinskasse mindestens einmal jährlich und berichten der Mitgliederversammlung.

§ 10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur in einer eigens dafür einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Auflösung ist nicht möglich, solange mindestens 20 Mitglieder den Fortbestand fordern. Das Vereinsvermögen fällt an den „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“, der es satzungsgemäß zu verwenden hat.

§ 11 Geschäftsjahr und Gerichtsstand

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gerichtsstand ist Merzig.

§ 12 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten der Satzung

(1) Diese Ausführungen gelten in weiblicher und männlicher Form.

(2) Beschlossen am 19.04.2016 in Gerlfangen.

(3) Geändert am 19.04.2016 in den §§ 1, 3–12.